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Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Personalvermittlung

1 Vertragsgegenstand

PhysioHero ist ein Personalvermittler, der qualifizierte Physiotherapeuten (im folgenden Kandidaten genannt) an seine Kunden vermittelt.

1.1  Soweit die Parteien keine anderslautenden schriftlichen Vereinbarungen geschlossen haben, gilt ausschließlich dieser Vertrag.

1.2  Mit der Empfehlung eines Kandidaten durch PhysioHero gilt dieser Vertrag als vom Kunden akzeptiert.

1.3  Ein Kandidat gilt als durch PhysioHero empfohlen, sobald dem Kunden Informationen übermittelt wurden, die es ermöglichen, den Kandidaten zu identifizieren.

1.4  Es besteht für PhysioHero keine Verpflichtung bezüglich einer Anzahl an Kandidaten oder einer Lieferfrist.

 

2 Honoraranspruch
2.1  Schließt der Kunde (oder ein mit ihm verbundenes Unternehmen) innerhalb von 12 Monaten mit einem von PhysioHero empfohlenen Kandidaten einen Vertrag (Arbeitsvertrag, freier Mitarbeitervertrag oder eine vergleichbare vertragliche Abrede), so ist der Kunde verpflichtet an PhysioHero eine Vermittlungsprovision zu zahlen. Der Honoraranspruch besteht auch dann, wenn zu diesem Zeitpunkt dieser Vermittlungsvertrag bereits beendet ist. Der Vergütungsanspruch entsteht zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zwischen Kunde und Kandidat.

2.2  Falls sich ein von PhysioHero empfohlener Kandidat innerhalb der letzten 6 Monate im Bewerbungsprozess beim Kunden befand oder befindet, muss der Kunde PhysioHero binnen 5 Werktagen ab Empfehlung des Kandidaten durch PhysioHero darüber in Textform informieren. Auf Wunsch des Kunden wird PhysioHero dann keine weiteren Leistungen bezüglich dieses Kandidaten erbringen und dieser Kandidat gilt dann nicht als Kandidat von PhysioHero. Der Kunde kann in einem solchen Fall die weitere Betreuung des Kandidaten durch PhysioHero beauftragen, wodurch bei Vertragsschluss der vereinbarte Honoraranspruch entsteht. Auf Verlangen von PhysioHero erbringt der Kunde binnen 14 Tagen einen entsprechenden Nachweis, wann und wie der Kunde Kenntnis von dem Kandidaten erlangt hat.

2.3  Die Vermittlungsprovision ist vom KUNDEN aus dem entsprechenden Angebot zu entnehmen . Die Vermittlungsprovision fällt nur im Erfolgsfall an (Abschluss eines Arbeitsvertrags, eines freien Mitarbeitervertrags oder einer vergleichbaren vertraglichen Abrede). Sie wird auch dann fällig, falls ein Kandidat für eine andere Position oder einen anderen Standort des Kunden unter Vertrag genommen wird. PhysioHero wird weder Vorschüsse auf die Vergütung verlangen noch entgegennehmen. 

2.4  Werden aufgrund dieses Vermittlungsvertrages mit mehreren Bewerbern Verträge geschlossen, wird die Vermittlungspauschale für jeden einzelnen Vertrag in voller Höhe fällig.

2.5  Die in Rechnung gestellte Vermittlungsprovision versteht sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ist ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung zu begleichen. Befindet sich der Kunde in Verzug, hat PhysioHero Anspruch auf Verzugszinsen nach den gesetzlichen Bestimmungen. PhysioHero behält sich die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden vor.

2.6  Bei einer Kündigung seitens des Kunden oder des Kandidaten innerhalb einer dreimonatigen Probezeit erstattet PhysioHero dem Kunden 25 Prozent der Vermittlungsprovision inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sollte der Kandidat trotz Vertragsunterzeichnung die vereinbarte Stelle nicht antreten oder innerhalb von 2 Wochen nach Vertragsbeginn das Arbeitsverhältnis aufgelöst werden, erstattet PhysioHero dem Kunden 100 Prozent der Vermittlungsprovision.

2.7  Bei nachträglicher Unmöglichkeit, Kündigung, Aufhebung oder sonstiger Beendigung des Vertrages (nach der dreimonatigen Probephase) findet keine Rückerstattung des Honorars statt.

2.8  Kandidaten sind nicht berechtigt, Zahlungen oder Sachleistungen entgegenzunehmen, die PhysioHero durch die Auftragsabwicklung zustehen. 

 

3 Eignung des Kandidaten

3.1  PhysioHero arbeitet professionell in der Personalvermittlung, sichtet Bewerbungen und führt persönliche oder telefonische Vorgespräche mit den Kandidaten, um deren Eignung zu ermitteln. Eine Haftung für die Richtigkeit der Angaben des Kandidaten oder der persönlichen Einschätzungen wird von PhysioHero nicht übernommen. Die abschließende Beurteilung, ob der Kandidat die gewünschten Fähigkeiten und die charakterliche Eignung für die jeweilige Aufgabe besitzt, erfolgt ausschließlich durch den Kunden.

3.2  Bei Einstellung von ausländischen Kandidaten obliegt es dem Kunden die entsprechenden arbeitsrechtlichen Prozesse unverzüglich behördlich zu hinterfragen und zu veranlassen.


4 Informationspflichten

4.1  Der Kunde verpflichtet sich PhysioHero umgehend über alle Umstände zu informieren, die Auswirkungen auf die Personalvermittlung haben können.

4.2  Kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem Kandidaten zustande, informiert der Kunde PhysioHero eigeninitiativ und innerhalb von 5 Werktagen ab Vertragsschluss (zwischen Kunde und Kandidat) in Textform darüber unter Vorlage einer Kopie des Vertrags. Unterlässt er dies oder versucht der Kunde vorsätzlich und nachweislich den Honoraranspruch von PhysioHero zu umgehen, so verpflichtet er sich zur Zahlung einer Pauschalvergütung in Höhe von 300 Prozent der Vermittlungsgebühr.

 

5 Haftung/Gewährleistung

5.1  PhysioHero übernimmt bei Erfüllung des Vermittlungsvertrages keine Garantie oder Gewährleistung für eine erfolgreiche Vermittlung innerhalb der Vertragslaufzeit.

5.2  PhysioHero übernimmt keine Haftung und Gewährleistung für die Qualität und Güte der Arbeitsleistung des vermittelten Kandidaten. Sie sind ebenso wie Eigenschaften, Qualifikationen und /oder schriftliche oder mündliche Angaben des Kandidaten keine Zusicherung von PhysioHero.

5.3  Die Überprüfung der vom Kandidaten gemachten Angaben obliegt allein dem Kunden.

5.4  Für Vermögensschäden aus Vermittlungstätigkeit haftet PhysioHero nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Das gilt nicht für die gesetzliche Haftung aus unerlaubter Handlung nach §§ 823 ff BGB.

 

6 Datenschutz und Verschwiegenheit
6.1  PhysioHero sichert dem Auftraggeber Verschwiegenheit über die zu besetzende Position und das Unternehmen zu, soweit dies im Rahmen der Vermittlung möglich ist.

6.2  Die Daten werden vertraulich und entsprechend den Datenschutzvorschriften von PhysioHero sowie des Bundesdatenschutzgesetzes, der EU-DSGVO und weitere gesetzlichen Vorschriften erhoben, verarbeitet und genutzt.

6.3  Der Kunde ist damit einverstanden, dass PhysioHero die Kontaktdaten des Auftraggebers auch nach Beendigung des Vermittlungsvertrages für weitere Kontaktpflege und vergleichbarem erheben, verarbeiten und nutzen darf.
 

7 Kündigung des Vertrages

7.1  Jede Vertragspartei kann den Vermittlungsvertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für PhysioHero insbesondere vor, wenn der Kunde seinen o. g. Pflichten nicht oder unzureichend nachkommt.

7.2  Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform per E-Mail, Fax oder Brief.

 

8 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

8.1  Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag und für beide Vertragspartner ist Berlin.

8.2  Der Vertrag unterliegt für beide Vertragspartner dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Informationspflicht gem. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (§ 36 VSBG): Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

9 Stand

Diese AGB haben eine Gültigkeit Stand Oktober 2022.

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